Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Verwirklichung des Ziels der "Besseren Rechtsetzung" zu den wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union gehört, da eine Maximierung der Vorteile einer modernen, rationalen und effektiven Rechtssetzung bei gleichzeitiger Minimierung ihrer Kosten ein Höchstmaß an Produktivität, Wachstum, Akzeptanz und letztendlich Beschäftigung in ganz Europa gewährleisten würde,

B. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung vom 14. November 2006 die im Bereich einer besseren Rechtsetzung erzielten Fortschritte analysiert und die wichtigsten künftigen Herausforderungen aufzeigt und dabei die sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlichen Fortschritte hervorhebt und so ein Gesamtkonzept zur leichteren und folglich weniger kostspieligen Anwendung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entwickelt,

C. in der Erwägung, dass dieses Konzept, das für die Kommission, den Rat und das Europäische Parlament ein nützliches Instrument zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie darstellt, eine enge Partnerschaft in diesem Bereich zunächst zwischen den europäischen Institutionen und dann zwischen letzteren und den nationalen Behörden erforderlich macht,

D. in der Erwägung, dass die Kommission in der oben genannten Mitteilung vorschlägt, die Folgenabschätzung durch Einsetzung eines dem Präsidenten der Kommission unterstellten unabhängigen Ausschusses für Folgenabschätzung zu intensivieren und sich verpflichtet, verstärkt präventiv tätig zu werden und sich mit den Mitgliedstaaten sehr frühzeitig ins Benehmen zu setzen, um die ordnungsgemäße Umsetzung wichtiger Richtlinien zu erleichtern,

E. in der Erwägung, dass nach Ansicht der Kommission das Europäische Parlament und der Rat systematischere Folgenabschätzungen bei größeren Änderungen an ihren Vorschlägen vorlegen und der Behandlung anhängiger Vereinfachungsvorschläge, Kodifizierung und Aufhebung von überholten Rechtsvorschriften höhere Priorität einräumen sollten,

F. in der Erwägung, dass die Kommission vorschlägt, dass die Mitgliedstaaten ihrerseits Konsultationsmechanismen und Vereinfachungsprogramme entwickeln und anwenden sollten, soweit noch nicht vorhanden, und eine systematischere Folgenabschätzung unter wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Aspekten neben einer besseren Anwendung des Gemeinschaftsrechts fördern sollten,

G. in der Erwägung, dass es bei der besseren Rechtsetzung nicht nur um die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Verringerung der administrativen Belastungen, die Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften oder die Deregulierung geht, sondern auch darum, dass sich am Rechtsetzungsverfahren alle betroffenen Akteure aus Regierung und Nichtregierungsorganisationen auf allen Ebenen beteiligen und eine enge Partnerschaft zwischen den Europäischen Institutionen und den nationalen, regionalen und lokalen Behörden geschaffen wird, um eine qualitativ hochwertige Rechtsetzung zu schaffen,

H. in der Erwägung, dass jede Regierungsebene zu einer besseren Rechtsetzung verpflichtet werden muss, um eine Verringerung der administrativen Belastungen zu erreichen,

I. in der Erwägung, dass Behörden auf lokaler und regionaler Ebene oft die Aufgabe haben, Gemeinschaftsrecht um- und durchzusetzen,

J. in der Erwägung schließlich, dass die Kommission vorschlägt, dass sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten eine ehrgeizige Strategie zur Verringerung der Verwaltungslasten in Angriff nehmen, die auf gemeinschaftliche und nationale Rechtsvorschriften zurückzuführen sind, und dass das gemeinsame Verringerungsziel in dieser Hinsicht spätestens bis 2012 erreicht sein sollte,