Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (2007/2096(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in Erwägung der nun regelmäßig von der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament unternommenen Anstrengungen zur Festlegung, Durchführung und Verbesserung der Anwendung der Methoden für eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften,

B. in der Erwägung, dass die Vereinfachung des rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der Klarheit, der Wirksamkeit und der Qualität der Rechtsvorschriften eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erreichung des Ziels einer "besseren Rechtsetzung" ist, die ihrerseits eine vorrangige Maßnahme der Europäischen Union im Hinblick auf die Sicherstellung eines hohen Niveaus von Wachstum und Beschäftigung darstellt,

C. in der Erwägung, dass eines der Schlüsselergebnisse der Vereinfachung die fortschreitende Abdeckung aller ordnungspolitischen Bereiche der Europäischen Union ist,

D. in Erwägung der in der Interinstitutionellen Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung" festgelegten Verpflichtungen und Ziele, insbesondere der Vereinfachung und Verringerung des Umfangs der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie deren Auswirkungen in den Mitgliedstaaten,

E. in der Erwägung, dass das oben genannte Arbeitsdokument der Kommission an die Kommissionsmitteilung vom 25. Oktober 2005 "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds" (KOM (2005) 0535) anknüpft und diese umsetzt,

F. in der Erwägung, dass das oben genannte Arbeitsdokument ein neues fortlaufendes Vereinfachungsprogramm für den Zeitraum 2006-2009 enthält, in dem Maßnahmen zur formalen Vereinfachung, bestehend aus 43 Neufassungen, 12 Kodifizierungen und 8 Aufhebungen, sowie 46 weitere Maßnahmen zur inhaltlichen Vereinfachung, generell als Fälle von "Überarbeitung" definiert, angekündigt werden,

G. in der Erwägung, dass zu den oben genannten Vereinfachungsmaßnahmen noch ungefähr 500 neue legislative Initiativen (davon ungefähr 200 allein für das Jahr 2007) hinzukommen, die in einem eigenen speziell für die Kodifizierungen vorgesehenen fortlaufenden Programm enthalten sind,

H. in der Erwägung, dass die Kommission feststellt, dass das Kodifizierungsprogramm dennoch nur vorläufigen Charakter hat, da es von der Verfügbarkeit der zu kodifizierenden Rechtsvorschriften in allen Sprachen abhängt, und dass, wie die Kommission weiter ausführt, die Kodifizierung aufgeschoben werden muss, wenn neue Änderungen an diesen Rechtsvorschriften geplant sind, was für die Kommission zur Folge hat, dass die Reihenfolge der im fortlaufenden Programm angegebenen Kodifizierungen sich aufgrund dieser beiden Faktoren ändern kann,

I. in der Erwägung, dass die Kommission im oben genannten Arbeitsdokument vorschlägt, verstärkt auf die Praxis der Einbeziehung einer Begründung in ihre Vorschläge zurückzugreifen, um die mit den Vorschlägen verfolgten Vereinfachungsziele fundierter zu erläutern,

J. in der Erwägung, dass die Erfolgsfaktoren der Vereinfachungsmaßnahmen in soliden Verfahren, verbessert durch die Konsultation aller Betroffenen und die Entwicklung sektorspezifischer Analysen, in einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie in einem häufigeren Einsatz von Selbst- und Koregulierung bestehen,

K. in der Erwägung, dass die auf europäischer Ebene vorangetriebene Vereinfachung von einer angemessenen Vereinfachung auf einzelstaatlicher Ebene begleitet werden muss, durch die sichergestellt wird, dass die Vorteile der Vereinfachung auf gemeinschaftlicher Ebene nicht durch einzelstaatliche Regelungen oder technische Hemmnisse beeinträchtigt werden,