Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu Hinrichtungen im Iran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 117789 - vom 19. September 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. September 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Amnesty International zufolge sich die Zahl der im Iran vollstreckten Hinrichtungen in diesem Jahr bisher auf mindestens 191 beläuft, während im Jahr 2007 im Iran mehr Hinrichtungen durchgeführt wurden (317) als in jedem anderen Land der Welt mit Ausnahme von China, wobei aber die Bevölkerung des Iran um das 18-fache kleiner als die Chinas,

B. in der Erwägung, dass im Evin-Gefängnis in Teharan am 27. Juli 2008 29 Hinrichtungen gleichzeitig durchgeführt wurden,

C. in der Erwägung, dass am 10. Juni 2008 Mohammad Hassanzadeh, ein 16-jähriger iranischer Kurde, wegen einer Straftat hingerichtet wurde, die er im Alter von 14 Jahren begangen hatte; ferner in der Erwägung, dass am 22. Juli 2008 die jugendlichen Straftäter Hassan Mozafari und Rahman Shahidi hingerichtet wurden und am 19. August 2008 der 19 Jahre alte Reza Hejazi wegen eines angeblichen Mordes, den er im Alter von 15 Jahren begangen hatte, durch Erhängen hingerichtet wurde; in der Erwägung, dass am 26. August 2008 der 19-jährige Behnam Zare wegen einer Straftat hingerichtet wurde, die er im Alter von 15 Jahren begangen hatte, und der somit der sechste jugendliche Straftäter war, der im Iran allein im Jahr 2008 hingerichtet wurde,

D. in der Erwägung, dass weder die Familie von Behnam Zare noch die Familie von Reza Hejazi noch deren Anwalt über die Zeit und den Ort der geplanten Hinrichtungen in Kenntnis gesetzt wurden, was gegen das iranische Recht verstößt,

E. in der Erwägung, dass die Hinrichtung der jugendlichen Straftäter Amir Marollahi, Behnood Shojaee, Mohammed Fadaei and Bahman Soleimanian kurz bevorstehen könnte,

F. in der Erwägung, dass das Völkerrecht die Hinrichtung jugendlicher Straftäter verbietet, wie dies in Artikel 6 Absatz 5 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und im Übereinkommen über die Rechte des Kindes festgelegt ist; in der Erwägung, dass derzeit - trotz der rechtlichen Verpflichtungen des Iran - mindestens 130 Kinder und jugendliche Straftäter in Todeszellen warten,

G. in der Erwägung, dass Aktivisten, die sich für die Rechte der Minderheiten einsetzen, immer stärker der Gefahr der Todesstrafe ausgesetzt sind, wie im Falle von Yaghoub Mehrnehad, der als Angehöriger der Baluchi-Minderheit und geschäftsführender Direktor der Jugendorganisation "Stimme der Gerechtigkeit" am 4. August 2008 hingerichtet wurde, nachdem er örtliche Beamte öffentlich zur Rede gestellt und gefordert hatte, dass sie die Verantwortung für ihre schlechten Leistungen übernehmen,

H. in der Erwägung, dass ein anderer Aktivist im Bereich der Minderheitenrechte, der kurdische Lehrer Farzad Kamangar, aufgrund diverser Beschuldigungen zum Tode verurteilt wurde, ohne dass Beweise darüber vorliegen, dass er die Waffen gegen den Staat erhoben hat,

I. in der Erwägung, dass oft Geständnisse unter Folter erpresst werden, kein Zugang zu Anwälten gewährt wird und die Urteile ohne die Einhaltung der Mindeststandards eines fairen Verfahrens gefällt werden,

J. in der Erwägung, dass die iranische Justiz am 5. August 2008 angekündigt hat, die Anwendung der Steinigung als Hinrichtungsart einzustellen, was zur Folge hat, dass 10 nicht namentlich genannte Frauen, die durch Steinigung hingerichtet werden sollten, nicht gesteinigt werden,

K. in der Erwägung, dass Anlass zu Sorge besteht, dass Mitglieder und Verbündete der iranischen Opposition, die in Camp Ashraf im Norden des Irak zusammengeführt und durch multinationale Streitkräfte unter der Führung der USA nach Artikel 27 der Vierten Genfer Konvention geschützt werden, möglicherweise ausgewiesen und in den Iran zwangsrückgeführt werden, wo sie starker Verfolgung ausgesetzt und sogar mit der Todesstrafe bedroht sein könnten,