Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 54. Sitzung am 28. September 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/2760 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Drucksache 016/2455 -


unverändert angenommen.
Fristablauf: 26.10.06
Erster Durchgang: Drucksache. 427/06 (PDF)