Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am 13. Oktober 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. September 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.