Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13537 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen - Drucksache 016/10120 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 18.09.09
Erster Durchgang: Drucksache. 399/08 (PDF)