Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Punkt 43 der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen der Ausschüsse in BR-Drucksache 692/1/08 beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Laufe der weiteren Beratungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Verordnung nicht über die derzeit in Deutschland geltende Tierschutz-Schlachtverordnung hinausgeht.

Insbesondere werden die nationalen Regelungen zum Sachkundenachweis als ausreichend angesehen. Die Erneuerung des Sachkundenachweises in fünfjährigen Abständen stellt eine bürokratische Hürde dar, die Fleischer und Landwirte unnötig belastet, ohne den Tierschutz zu verbessern. Außerdem soll der Sachkundenachweis auf die bisherigen Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schlachtung beschränkt bleiben und nicht auf die generelle Handhabung und Pflege der Tiere am Schlachthof bzw. auf Hausschlachtungen ausgedehnt werden.