Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Punkt 43 der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

Der Bundesrat möge, für den Fall, dass Ziffer 2 der Empfehlungen in BR-Drucksache 692/1/08 keine Mehrheit findet, die folgende Ziffer beschließen:

Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei den Beratungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, eine Kennzeichnungspflicht von Fleisch und Erzeugnissen von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, vorzuschreiben.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Schlachten ohne Betäubung wird von der Mehrheit der Bevölkerung als tierschutzwidrig abgelehnt.

Die Kennzeichnungspflicht bei Fleisch und Fleischerzeugnissen erstreckt sich nicht auf die Schlachtmethode.

Nur mit einer Kennzeichnung hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich bewusst gegen Produkte zu entscheiden, die aus Schlachtungen ohne Betäubung stammen. Dieses ist auch deshalb von Bedeutung, da nicht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder Drittländern dem deutschen Recht vergleichbare strenge Regelungen bestehen und folglich davon auszugehen ist, dass in großem Umfang Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Schlachtungen ohne Betäubung auf den deutschen Markt gelangen.