Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.