Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 10. November 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/10091 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung - Drucksache 18/9756 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 16.12.16
Erster Durchgang: Drucksache. 424/16 (PDF)