Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Bereich Gesundheit)

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt III Nummer 1 der Anlage zu § 9 EUZBLG und Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe "Gesundheitsfragen" und für die Weisungssitzungen zum Ministerrat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit" und für die Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung ab dem 1. Januar 2011 einen Vertreter des Freistaats Thüringen, Vertretung des Freistaats Thüringen bei der Europäischen Union (RD Wolfgang Borde).