Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Engagement gegen die Straflosigkeit einer der Eckpfeiler der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union ist und dass die Völkergemeinschaft dafür verantwortlich ist, diese Politik zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Verfahren zur Feststellung der politischen Verantwortlichkeit zu fördern,

B. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone 2002 gemeinsam von den Vereinten Nationen und der Regierung von Sierra Leone nach einem brutalen Bürgerkrieg geschaffen wurde, der mehr als zehn Jahre wütete, und dass sein Mandat darin besteht, diejenigen vor Gericht zu stellen, die die schwerste Verantwortung für die in Sierra Leone begangenen Gräueltaten tragen,

C. in der Erwägung, dass dieser Gerichtshof von der Völkergemeinschaft unterstützt wird und dass seine Tätigkeit vor Ort zu einer stärkeren lokalen Wirkung beiträgt,

D. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone eine einen Präzedenzfall schaffende völkerrechtliche Entwicklung darstellt, da es sich um den ersten Gerichtshof handelt, der einen amtierenden afrikanischen Staatschef für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagt, und da das am 20. Juni 2007 ergangene Urteil gegen drei ehemalige Rebellenführer des "Armed Forces Revolutionary Council" (AFRC) das erste Urteil betreffend die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten sowie Zwangsehen war,

E. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone eine wichtige Rolle für Frieden und Gerechtigkeit in der westafrikanischen Mano-Fluss-Region spielt und ein dauerhaftes Vermächtnis hinterlassen will, sowie in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof im Hinblick darauf weiterreichende Tätigkeiten sowie Archivierungs- und Übersetzungsprogramme, die Aufschluss über seine Tätigkeit geben, und Opferschutzprogramme initiiert hat und dazu beiträgt, die Kapazität der Bürger von Sierra Leone im Justizbereich aufzubauen, sowie in der Erwägung, dass derartige nichtgerichtliche Aktivitäten wesentlich sind, um ein dauerhaftes Vermächtnis des Gerichtshofs sicherzustellen, und nach wie vor riesige Herausforderungen darstellen, die bewältigt werden müssen,

F. in der Erwägung, dass am 7. März 2003 der ehemalige liberianische Präsident Charles Taylor vom Staatsanwalt des Sondergerichtshofs für Sierra Leone in 17 Punkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, einschließlich Mord, Verstümmelung, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und Rekrutierung von Kindersoldaten, angeklagt wurde, sowie in der Erwägung, dass das Verfahren gegen Charles Taylor am 4. Juni 2007 eröffnet wurde,

G. in der Erwägung, dass die Unfähigkeit, das Verfahren gegen Charles Taylor abzuschließen oder die besten und fairsten Bedingungen für sein Verfahren zu schaffen, nicht nur die Begründung eines dauerhaften Friedens in der westafrikanischen Mano-Fluss-Region gefährden würde, sondern auch dem Engagement gegen die Straflosigkeit abträglich wäre und die Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit beeinträchtigen würde, die nach dem fehlgeschlagenen Verfahren gegen Slobodan Milosevic und der umstrittenen Verurteilung von Saddam Hussein ohnehin bereits gefährdet ist,

H. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone am 20. August 2007 feststellte, es liege im Interesse der Justiz, den neu benannten Verteidigern von Charles Taylor zusätzliche Zeit einzuräumen, und das Verfahren daher bis zum 7. Januar 2008 vertagte,

I. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone anders als andere internationale Gerichtshöfe durch freiwillige Beiträge interessierter Staaten finanziert wird, und dass viele Länder, darunter die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihr Engagement für das humanitäre Völkerrecht unterstrichen haben, indem sie die Tätigkeit des Sondergerichtshofs finanzieren,

J. in der Erwägung, dass ein Lenkungsausschuss eingesetzt wurde, um den Generalsekretär der Vereinten Nationen dabei zu unterstützen, angemessene Finanzmittel für den Sondergerichtshof zu erhalten, den Etat zu billigen und bezüglich aller nichtgerichtlichen Aufgaben des Gerichtshofs beratend tätig zu sein,

K. in der Erwägung, dass der Lenkungsausschuss im Rahmen des am 15. Mai 2007 gebilligten "Completion budget" feststellte, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone 89 Millionen US-Dollar benötigt, um seine Tätigkeit abzuschließen (36 Millionen US-Dollar für 2007, 33 Millionen US-Dollar für 2008 und 20 Millionen US-Dollar für 2009), sowie in der Erwägung, dass die verfügbaren Finanzmittel aktuellen Schätzungen zufolge im Oktober 2007 aufgebraucht sein werden,