Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.

Europäische Kommission Brüssel, den 24. Oktober 2011
Vizepräsident

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung über eine Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung {KOM (2010) 758}.

Die Kommission nimmt die darin vorgetragenen Hauptpunkte zur Kenntnis. Diese bestätigen die Position der Kommission, wonach die Verminderung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, unter Achtung der im Vertrag festgelegten Zuständigkeiten und des Subsidiaritätsprinzips, erfordert.

Die Kommission unterstreicht, dass die Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung im Rahmen der Strategie Europa 2020 verwirklicht wird und sich auf den Zeitraum 2010 bis 2020 erstreckt. Die in der Plattform vorgesehenen Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt, und die Kommission wird darauf achten, dass die Vorgehensweise ständig verbessert wird, insbesondere durch die Einbindung der Beteiligten, wie vom Bundesrat befürwortet. Es sei darauf verwiesen, dass der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) auf seiner Tagung vom 17. Juni 2011 die Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz zur Anpassung der Methode der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung an die Steuerungsstruktur der Strategie Europa 2020 gebilligt hat. Zum Jahresende bereitet die Kommission einen Bericht über diese Anpassung vor; darin wird auch darauf eingegangen, wie die Methode der offenen Koordinierung und die Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung miteinander verknüpft werden können.

Im Laufe des EU-Halbjahres wird die Kommission die Umsetzung der Strategie und der Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung von Armut bewerten. Insbesondere wird die Kommission verfolgen, inwieweit die quantitativen Zielvorgaben der einzelnen Länder zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erreicht und die nationalen Reformprogramme umgesetzt wurden.

Außerdem organisiert die Kommission alljährlich den Konvent der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Bei dieser Veranstaltung wird einem breiten Publikum Gelegenheit geboten, sich an der Debatte zu beteiligen. Eine erweiterte Gruppe ist bereits in Anlehnung an das Modell gebildet worden, das für das Europäische Jahr 2010 entwickelt wurde und an dem sich der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Sozialpartner und die Nichtregierungsorganisationen beteiligt haben. Der erste Konvent findet am 17. und 18. Oktober 2011 unter dem polnischen EU-Vorsitz in Krakau statt.

Abschließend unterstreicht die Kommission, dass die soziale Dimension des europäischen Aufbauwerks in der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau, die vor kurzen angenommen wurde, starke Berücksichtigung findet. Nach dem Vorschlag der Kommission werden alle Finanzinstrumente, die auf die Stützung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ausgerichtet sind, weiter verstärkt.

Mit freundlichen Grüßen
Maroš Sefcovic

Siehe Drucksache 839/10(B) HTML PDF