Antrag der Länder Thüringen, Hessen
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

Punkt 46 der 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010 Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Die Änderungen zur Winterreifenpflicht mit Blick auf die obergerichtlichen Bedenken werden unterstützt. Sie dienen der Verbesserung der Rechtssicherheit und sollen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen einen besseren Verkehrsablauf unterstützen.

Allerdings haben die Diskussionen im Zusammenhang mit der vorgelegten Änderungsverordnung erheblichen weiteren Beratungs- und Prüfbedarf aufgezeigt. So sind beispielsweise - die Differenzierung zwischen Kraftfahrzeugen bis zu und über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und - die Einführung eines Bußgeldtatbestands für den Fahrzeughalter durch Anpassung der Ausrüstungsvorschriften sowie die Vorgaben zur Profiltiefe in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu prüfen.

Auch die Ergebnisse der gegenwärtig auf EU-Ebene laufenden Bestrebungen zur Festlegung einheitlicher Kriterien für bestimmte Reifenarten müssen nach Abschluss der Beratungen zügig Eingang in die Rechtsetzung finden.

Die Bundesregierung wird daher gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Winters 2010/2011 die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und mit Hinweis auch auf die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, TOP 5.2 und des Vorstands des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vom 26. Oktober 2010 zur Winterreifenpflicht rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.