Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
(SEPA-Begleitgesetz)

Punkt 9 der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat erkennt an, dass der Deutsche Bundestag im Rahmen des SEPA-Begleitgesetzes durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine Lösung gesucht hat, um die auf Grund der aktuellen Niedrigzinsphase gefährdete Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen zu stärken.

Er stellt jedoch fest, dass die im Gesetz vorgesehene Regelung einseitig Versicherungsnehmer belasten könnte, indem diejenigen, deren Verträge jetzt auslaufen oder von ihnen gekündigt werden, nicht wie im bisherigen Maße an den Bewertungsreserven beteiligt werden.

Insoweit bedauert der Bundesrat, dass es in dem Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, einen ausgewogeneren Lösungsansatz zu finden, der die Interessen einzelner Verbrauchergruppen in stärkerem Maße berücksichtigt und bei dem die Versicherungsunternehmen ebenfalls einen eigenen Beitrag leisten müssen, auch wenn dieser zu Lasten ihrer Eigenmittel geht.

Der Bundesrat spricht sich dafür aus und erwartet, dass dies kurzfristig in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert wird.