Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Rahmenprogramm der Kommission "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte")

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse der Kommission "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten" sowie "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung" des Rahmenprogramms "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" (Zeitraum 2007 bis 2013)


einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,
Innenministerium (KD Markus Röhrl).