Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vierte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Punkt 15 der 916. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2013

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

Eine nah am Erntezeitpunkt liegende Anwendung von Glyphosat zur Reifebeschleunigung (Sikkation) stellt vermutlich die Haupteintragsquelle in die Lebensmittelkette dar. Insbesondere dieser Anwendungsbereich bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung. Die regelmäßige Verwendung des Mittels allein aus logistischen Gründen zur Steuerung des Erntezeitpunktes ist abzulehnen. Sie ist auf besondere Fälle wie z.B. Spätverunkrautung aufgrund von Spätfrostschäden und damit verbundener erschwerter oder nicht möglicher Ernte zu beschränken.