Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung

Punkt 29 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005

Der Bundesrat möge der Verordnung nach Maßgabe der folgenden Änderung zustimmen:

Begründung

In den Marschgebieten ist keine Nitratbelastung der oberirdischen Gewässer vorhanden und auch nicht zu erwarten. Dementsprechend sind derartig weit reichende und die Betriebe stark belastende Regelungen nur nach einer Übergangsfrist verkraftbar. Die kurzfristige Einführung verhindert die Wettbewerbsfähigkeit.