Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2012

Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium des Innern
Berlin, 16. Oktober 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung) sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Prävention) und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Eigensicherung) erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zu unterrichten.

Anliegend übersenden wir auch zu Ihrer Information den vom Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2012.*

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dr. Hans-Peter Friedrich