Beschluss des Bundesrates
Siebte Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

Begründung

Eine Erhöhung des Umrechnungsfaktors für Milch von Volumen in Kilogramm von 1,02 auf 1,03 verringert auf der Ebene der Milcherzeuger die für Erfüllung der Milchquote notwendige Milchmenge um ca. 1 Prozent. Seitens der EU wird zum Ausgleich eine Anhebung der nationalen Milchquote abgelehnt. Damit wird eine Verschlechterung der Wettbewerbsstellung der deutschen Milcherzeuger bewirkt. Daher wird diese Verordnungsänderung abgelehnt.