Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - (§ 3 Absatz 1 Satz 3 FZV)

In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgende Nummer 01 - neu - voranzustellen:

Begründung:

Klarstellung. Der bisherige Wortlaut erweckt den falschen Eindruck, ein Fahrzeug könne auch ohne Abstempelung der Kennzeichenschilder zugelassen werden.