Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 204. Sitzung am 8. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/11392 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren - Drucksache 17/10916 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.12.12
Erster Durchgang: Drs. 477/12 (PDF)