Antrag des Freistaates Sachsen
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)

Punkt 10 der 862. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2009

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die mit der Umsetzung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen verbundene Umrüstung (Nachrüstung/ Ersatzbeschaffung) von Feuerstätten für feste Brennstoffe durch ein bundeseigenes Förderprogramm zu begleiten und dabei auch eine vorfristige Sanierung der Feuerstätten mit einer deutlich früheren Emissionsminderung zu initiieren.

Begründung

Die mit der 1. BImSchV vorgegebenen und die in Erwartung stehenden Emissionsgrenzwerte sind teilweise sehr anspruchsvoll. Die Erreichung dieser Werte wird größtenteils nur mit einem Komplettaustausch der Feuerungsanlage möglich sein, was mit einer deutlichen finanziellen Belastung der überwiegend privaten Haushalte verbunden sein wird.

Bei der Sanierung vorhandener Feuerstätten kann sich der Betreiber jedoch auf gestufte Übergangsfristen berufen, die erst Ende 2024 auslaufen. Eine Förderung der Umstellung könnte dabei auch einen Anreiz dafür bieten, die Sanierung zeitlich vorzuziehen. Damit wäre neben der Entlastung der Bürger auch das eigentliche Ziel der Novelle der 1. BImSchV - die deutliche Emissionsminderung - früher zu erreichen.