Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.; Ratsdok. 16175/11

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Vorschlag der Kommission gilt nach Maßgabe von Artikel 1 Absatz 2 für alle in Artikel 2 definierten "Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten". Damit ist der Vorschlag auch für den Transport von Erdöl und Erdgas über eine Offshore-Infrastruktur an Land, wie zum Beispiel Transitrohrleitungen oder sonstige Anlagen, anwendbar. Die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen zum Transport von Erdöl oder Erdgas fallen jedoch nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 94/22/EG, was zu Vollzugsproblemen führen kann. Beispielhaft wird auf die in Artikel 6 getroffenen Regelungen verwiesen, nach denen Anlagen nur in Lizenzgebieten gemäß der Richtlinie 94/22/EG betrieben werden dürfen.