Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 233. Sitzung am 8. September 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksachen 016/13985, 016/13994 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon - Drucksache 016/13924 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

In § 13 Nummer 6 und § 76 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2346) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter "eines Drittels" durch die Wörter "eines Viertels" ersetzt. "


Fristablauf: 01.10.09
Initiativgesetz des Bundestages