Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. September 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.