Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Zivilprozessordnung - Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz -

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.