Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG KOM (2007) 593 endg.; Ratsdok. 13927/07

Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die Kennzeichnung dieser Fahrzeuge ist für die Rettungskräfte, die Feuerwehr und die Polizei von erheblicher Bedeutung. Bei dem Freiwerden von komprimiertem und verflüssigtem Wasserstoff entsteht ein hochexplosives Gas-Luft-Gemisch, welches eine hohe Brandgefahr mit sich bringt. Bereits zur Eigensicherung, aber auch bei der Auswahl des Löschmittels ist daher ein besonderer Umgang erforderlich.

Demzufolge wird die Bundesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, dass im Anhang VI der Wortlaut der Nummer 15 so gefasst wird, dass eine Kennzeichnungspflicht begründet wird.