Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/10496 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes - Drucksache 18/9466 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.12.16
Erster Durchgang: Drucksache. 275/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 Satz 3 werden nach dem Wort "Gebiet" die Wörter "nach Anhörung des jeweiligen Landes" eingefügt.

2. Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

"6. Nach § 14 werden die folgenden §§ 14a und 14b eingefügt:

" § 14a Antrag auf schriftliche Auskunft über Inhalte der nationalen Verstoßdatei

§ 14b Elektronische Antragstellung

3. Die bisherigen Nummern 6 und 7 werden die Nummern 7 und 8.

4. Nach der neuen Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt:

"9. Nach § 22 wird folgende Nummer § 22a angefügt:

" § 22a Übergangs- und Anwendungsbestimmungen

§ 14b ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden." "

5. Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 10.