Empfehlungen der Ausschüsse
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Gedanke einer Anreizregulierung und damit einer Begrenzung der Entgelte für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur dient dem Ziel, mögliche Ineffizienzen innerhalb der Eisenbahninfrastrukturunternehmen durch die Unternehmen selbst beseitigen zu lassen und in der Folge die daraus resultierenden Effizienzgewinne an die Zugangsberechtigten und Aufgabenträger weiterzugeben. Durch die Verstetigung und Planbarkeit von Infrastrukturnutzungsentgelten wird gleichzeitig der Wettbewerb unter den Eisenbahnverkehrsunternehmen gefördert (intramodaler Wettbewerb). Steigender intramodaler Wettbewerb wiederum induziert stabile, eventuell sogar sinkende, vorhersehbare Endkundenpreise, so dass eine Verkehrszunahme auf der Schiene die realistische Folge ist. Die Begrenzung der Infrastrukturnutzungsentgelte in Form einer Price-Cap-Regulierung stärkt insofern den Schienenverkehr insgesamt und fördert damit volkswirtschaftliche und verkehrspolitische Ziele. Darüber hinaus wird durch die Kombination der LuFV mit einer Anreizregulierung sichergestellt, dass die durch den Bund über die LuFV bereitgestellten Mittel für Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatzinvestitionen effizient eingesetzt werden. Die Anreizregulierung kann einen wichtigen Beitrag leisten um zu verhindern, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten gegenüber dem Bund auf eine Erhöhung der Infrastrukturnutzungsentgelte ausweichen (die zu rund zwei Dritteln vom SPNV zu tragen wäre), statt ihre Effizienz zu steigern. Über die Berücksichtigung der Qualität als Zu- und Abschlagsfaktor soll gewährleistet werden, dass Effizienzsteigerungen nicht zu Lasten der Qualität und Kapazität gehen.

Die Einführung einer Anreizregulierung bedingt aber zunächst die Novellierung der gegenwärtigen Entgeltvorschriften und eine im Gesetz (AEG) normierte Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Verordnung zur Einführung einer Anreizregulierung. Hierzu hat die Bundesnetzagentur in ihrem Abschlussbericht zur Einführung einer Anreizregulierung praktische Umsetzungsvorschläge vorgelegt. Da mit einem Zeitbedarf von rund vier Jahren bis zur Implementierung einer Anreizregulierung gerechnet wird, müssen die gesetzlichen Grundlagen jetzt geschaffen werden, um wenigstens parallel zur nächsten LuFV ein solches System in Kraft setzen zu können. Die Laufzeit der ersten LuFV soll fünf Jahre betragen. Die Verhandlungen für die Nachfolgeversion werden aber deutlich früher beginnen und eine Abstimmung der beiden Instrumente LuFV und Anreizregulierung) aufeinander ist nach einhelliger Ansicht geboten.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Bundesnetzagentur vorzusehen, um die Effizienz der Regulierung zu erhöhen. Dies betrifft in einem ersten Schritt einen besseren Zugang zu Daten und Informationen.