Einspruch des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften
(Zweites Zivildienstgesetzänderungsgesetz - 2. ZDGÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 1. Juli 2004 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.

Begründung

Das Vermittlungsverfahren hat zu keinem Ergebnis geführt. Das Gesetz enthält kein schlüssiges Gesamtkonzept in den Bereichen Wehrdienst, Zivildienst und Freiwilligendienste. Zentrale Fragen der Wehrgerechtigkeit sind weiterhin ungelöst.

Die Träger sozialer Dienste erhalten keine Kompensation für die Einschränkungen im sozialen Bereich. Die Leidtragenden sind Behinderte, Kranke und alte Menschen.