Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

In Drucksache 718/12 (PDF) ist der Abschnitt unter Buchstabe B durch folgenden Abschnitt zu ersetzen:

B

wie folgt Stellung zu nehmen:

Nach Auffassung des Bundesrates sind der Antrag und die Hilfsanträge unzulässig.

Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom 5. Dezember 2012 verwiesen.