Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Niederlassungsrecht/Dienstleistungen (Glücksspiel))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um die Ratsarbeitsgruppe "Niederlassungsrecht/Dienstleistungen (Glücksspiel)" ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium zwei Ländervertreter/innen zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.