Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion

Brüssel, den 13.3.2014
C(2014) 1518 final

Herrn Stephan WEIL
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 BERLIN

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung "Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion" {COM (2013) 690 final) und begrüßt die generelle Unterstützung des Bundesrates für den vorgeschlagenen Ansatz.

Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass die Mitteilung vorwiegend auf Analyseinstrumente und die Stärkung des sozialen Dialogs und nicht genug auf die Notwendigkeit wirksamer Strukturreformen in den Mitgliedstaaten eingeht. Hierzu möchte die Kommission betonen, dass die Mitteilung nur einen ersten Schritt zur Einbeziehung der sozialen Dimension in die Wirtschafts- und Währungsunion darstellt. Die schwerpunktmäßige Ausrichtung auf Instrumente (Scoreboard und sozialer Dialog) hängt damit zusammen, dass ein überwiegend kurzfristiges Ziel verfolgt wird, nämlich die verstärkte Einbeziehung der sozialen Dimension in die derzeitige wirtschaftliche Steuerung der EU, insbesondere mit Blick auf das Europäische Semester 2014.

Der Bundesrat verweist außerdem auf bereits bestehende Indikatoren, die nunmehr in die beschäftigungs- und sozialpolitischen Schlüsselindikatoren des Scoreboards übernommen werden sollen, sowie den zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Mitgliedstaaten. Angeregt werden weitere Konsultationen zum Scoreboard und eine differenziertere Ausweisung der besagten Indikatoren.

Nach Auffassung der Kommission werden die beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen durch die Begrenzung auf die fünf ermittelten Schlüsselindikatoren stärker sichtbar gemacht. Sie ist davon überzeugt, dass ein Scoreboard mit beschäftigungsund sozialpolitischen Schlüsselindikatoren, die sich auf bereits gesammelte Daten stützen, keinen zusätzlichen Verwaltungs- oder Kostenaufwand für die Mitgliedstaaten bedeutet.

Die Kommission möchte außerdem darauf hinweisen, dass der Rat das Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren, wie in Kapitel 3 des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts präsentiert, als Ausgangsvorlage für das Europäische Semester 2014 gebilligt hat. Im Hinblick auf neue Entwicklungen kann das Scoreboard für künftige Europäische Semester noch verfeinert werden. Allerdings sollten sich weitere Indikatoren sowie eine detaillierte Analyse der Scoreboard-Ergebnisse auf die vorhandene Palette von Indikatoren stützen, die bereits im Rahmen des Europäischen Semesters sowie insbesondere beim Gemeinsamen Bewertungsrahmen, dem Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes verwendet werden.

Nach Auffassung des Bundesrates geht aus den Vorschlägen für die Exante-Koordinierung nicht klar hervor, wie diese in die nationalen Entscheidungsprozesse eingebaut werden könnte. Hierzu möchte die Kommission auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2013 in Bezug auf weitere Arbeiten zu einem System einvernehmlicher vertraglicher Vereinbarungen und damit verbundener Solidaritätsmechanismen verweisen.

Der Bundesrat hebt auch hervor, dass durch den Ausbau des EURES-Netzwerks zu einer europaweiten Stelle zur Unterstützung der Stellenvermittlung und Personalsuche die Informations- und Beratungsaufgaben nicht ersetzt oder eingeschränkt werden dürfen. Hierzu möchte die Kommission auf ihren angekündigten Vorschlag über das Europäische Jobportal EURES verweisen.

Des Weiteren nimmt der Bundesrat den Standpunkt der Kommission zur Kenntnis, wonach für längerfristige Optionen, wie WMU-weite Stabilisierungsprogramme, eine Vertragsänderung erforderlich wäre, und vertritt die Auffassung, dass hierfür eine weitere politische Integration in der EU notwendig ist, die mit einer Stärkung ihrer demokratischen Legitimität einhergehen muss. Die Kommission teilt diese Auffassung.

Die Kommission hofft, dass diese Klarstellungen den vom Bundesrat vorgetragenen Bedenken Rechnung tragen und sieht der Fortsetzung unseres politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen