Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat hat in seiner 816. Sitzung am 4. November 2005 beschlossen, zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend


die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
des Herrn E.
und weiterer 137 Beschwerdeführer
gegen
das Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) vom 16. Juni 2005 (GVBl. I S. 432)
wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 12 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 und Artikel 3 Abs. 1 GG - 1 BvR 1725/05 - von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.