Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 5 Abs. 1d AEG)
In Artikel 1 § 5 ist Absatz 1d zu streichen.

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e AEG)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in § 5 Abs. 1e AEG-E vorgesehene ausschließliche Einrichtung der nach Artikel 20 Abs. 1 der Richtlinie 2001/16/EG zu meldenden "Benannten Stellen" beim Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Eisenbahnpakets der Europäischen Union zu überprüfen, den Bundesrat über das Ergebnis der Überprüfung zu unterrichten und den Ländern ggf. Gelegenheit zu geben, die nationale Rechtsgrundlage für die Einrichtung "Benannter Stellen" neu zu formulieren.