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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 725/1/17 vom 22.01.18



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM (2017) 648 final; Ratsdok. 14213/17

964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018

A

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission mit den Vorschlägen zur Revision der Richtlinie 92/106/EWG zum Kombinierten Verkehr (KV) zwischen den Mitgliedstaaten beabsichtigt, den Anteil am KV zu steigern. Insgesamt wird es den Unternehmen mit den Änderungsvorschlägen zur Richtlinie 92/106/EWG erleichtert, Anreize zum Umstieg auf den KV zu nutzen. Sie werden somit zum kombinierten Einsatz von Lkw und Zügen, Binnen- und Seeschiffen bei der Güterbeförderung motiviert.
  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission zudem dafür einzusetzen, dass bei der Definition, wann ein Terminal als geeigneter Bahnhof gilt (Artikel 1 Absatz 2), neben der Kapazität und Art des Umschlagterminals auch die Zeiten des Umschlages Berücksichtigung finden.

B

  • 3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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