Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007

Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1113 Titel 636 85 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 16. Oktober 2007
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1113 Tit. 636 85 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 20.500 T€ zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe resultiert aus einem Anstieg der Anzahl der in den Werkstätten beschäftigten Behinderten. Sie dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller