Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) * - COM (2011) 874 final; Ratsdok. 18627/11

*Siehe Drucksache 819/11(B) HTML PDF

Brüssel, den 22.11.2012
C(2012) 8151 final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D-10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission für das LIFE-Programm { KOM (2011) 874 endg.} sowie generell für sein Interesse an diesem Programm und die hierfür geäußerte Unterstützung. Auch möchte ich unser Bedauern für die späte Antwort zum Ausdruck bringen. Die Stellungnahme enthält eine Reihe konstruktiver Bemerkungen, die sicherlich in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat sowohl über dieses spezifische Instrument als auch den übergeordneten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einfließen werden.

Was die vorgetragene Sorge hinsichtlich der notwendigen Erweiterung der Vorschriften für das forstliche Monitoring anbelangt, so verweist die Kommission darauf, dass in Artikel 10 Buchstabe c und Artikel 11 Buchstabe c des Kommissionsvorschlags die Überwachung des Zustands der Umwelt ausdrücklich erwähnt wird, was implizit die Wälder einschließt. Dabei wird es Aufgabe des LIFE-Ausschusses sein, darüber zu entscheiden, wie und in welchen Schwerpunktbereichen das forstliche Monitoring in die verschiedenen Finanzierungsoptionen der vorgeschlagenen Verordnung einbezogen werden sollte.

Zur Nichtförderfähigkeit bestimmter Kosten ist zu bemerken, dass der Kommissionsvorschlag darauf abstellt, sowohl die Schwierigkeiten von Begünstigten anzugehen, korrekte Nachweise für die Mehrwertsteuer und die Personalkosten zu erbringen, als auch die Hebelwirkung für ein Programm dieser Größenordnung zu erhalten. Nach Schätzung der Kommission gibt es bei jedem dritten Projekt erhebliche Probleme, Mehrwertsteuerbescheinigungen beizubringen. Darüber hinaus entfallen insgesamt 50% der finanziellen Fehler auf die Personalkosten, was mitunter Einziehungsanordnungen in Höhe von ca. 1 Mio. EUR für anderweitig erfolgreiche Projekte nach sich zieht. Eine eingehende Analyse von 503 Projekten, die zwischen 2007 und 2009 finanziert wurden, hat ergeben, dass der Kommissionsvorschlag dem derzeitigen System vergleichbar ist. Der Prozentsatz der Projekte, die weniger Unterstützung erhalten würden (nämlich zwischen 2% und 8%), würde im Vergleich zu den Vorteilen, die diese Maßnahme für die Begünstigten in punkto Vereinfachung brächte, nicht ins Gewicht fallen. In Bezug auf die finanzielle Unterstützung seitens der EU wird sich das vorgeschlagene neue System für fast alle Kategorien von Antragstellern neutral oder sogar positiv auswirken.

Der Wegfall eines besonderen Finanzierungssatzes zu Gunsten prioritärer Lebensräume und Arten ist durch die geringe Zahl solcher Projekte zu rechtfertigen, wobei es zudem schwierig ist, den Anspruch auf einen höheren Fördersatz zu begründen; außerdem sind

Der Wegfall eines besonderen Finanzierungssatzes zu Gunsten prioritärer Lebensräume und Arten ist durch die geringe Zahl solcher Projekte zu rechtfertigen, wobei es zudem schwierig ist, den Anspruch auf einen höheren Fördersatz zu begründen; außerdem sind diese Maßnahmen häufig Teil so genannter integrierter Projekte, bei denen die Förderung 80% beträgt.

Die Kommission nimmt die zusätzlichen Anregungen zur Kenntnis, die nach Auffassung des Bundesrates in die künftige Verordnung aufgenommen werden könnten. Hierzu stellt sie fest, dass - wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen - mehrjährige Arbeitsprogramme hinreichende Flexibilität bieten, um das LIFE-Programm an künftige Herausforderungen anzupassen und gleichzeitig eine angemessene Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Durchführung sicherzustellen.

Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates zum Konzept der geografischen Ausgewogenheit zur Kenntnis. Dieses neue Konzept, das ausschließlich für integrierte Projekte gedacht ist, soll das alte System nationaler Zuweisungen ersetzen, das sich als ineffizient erwiesen hat und Verzerrungseffekte hervorruft. Bei der Halbzeitbewertung des Programms LIFE+ hat sich gezeigt, dass nationale Zuweisungen die Qualität von Projekten gefährden können sowie große Mitgliedstaaten begünstigt und kleinere Mitgliedstaaten benachteiligt haben. Bei traditionellen Projekten sollte daher die Qualität der einzige ausschlaggebende Faktor sein, damit sichergestellt ist, dass die besten EU-Projekte finanziert werden. Da jedoch bei integrierten Projekten der Schwerpunkt auf der Umsetzung liegt und die Kommission ein echtes Interesse daran hat, dass Beispiele aus der gesamten EU und aus allen Bereichen vorliegen, kann ein Verteilungskriterium, das die Projekt-Exzellenz nicht beeinträchtigt, hilfreich sein. Aus diesem Grund kommt nur bei integrierten Projekten das Konzept der geografischen Ausgewogenheit zum Tragen. Damit wird auch den kritischen Bemerkungen des EU-Rechnungshofes zum System der nationalen Zuweisungen entsprochen. Die Kommission möchte sicherstellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten die eigenverantwortliche Mitwirkung am LIFE-Programm klar erkennen und die verfügbaren Mittel gerecht verteilt werden; auf transparente Weise kann dies am besten erreicht werden durch die Festlegung von Kriterien im Wege eines delegierten Rechtsaktes.

Die Kommission hofft, dass diese Klarstellungen den in der Stellungnahme des Bundesrates vorgetragenen Bemerkungen und Bedenken Rechnung tragen, und sieht der Fortsetzung unseres konstruktiven politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen