Antrag des Landes Berlin
Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
(Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Punkt 38 der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004

Der Bundesrat möge für den Fall, dass die Ziffer 5 der Empfehlungsdrucksache 727/1/04 keine Mehrheit erhält, folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Klarstellung, dass sich die Anforderungen in § 25 (Erfordernis der mindestens dreijährigen Berufsausbildung) auf das Qualifikationsprofil der Tätigkeit, die aufgenommen werden soll und nicht auf die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers als Person beziehen, d.h. die der Qualifikation der Tätigkeit entsprechende persönliche Qualifikation nicht unbedingt eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Klarstellung des Gewollten.