Beschluss des Bundesrates
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2006

Der Bundesrat hat in 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, zu dem Bericht gemäß § 5 Abs. 2 StrVG wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Fällen einer erhöhten Strahlenexposition infolge eines besonderen Vorkommnisses (wie in dem in Abbildung II.1-9 auf Seite 18 enthaltenen Fall eines Vorkommnisses in einer Landessammelstelle) in den Fußnoten von Tabellen und Abbildungen auf diesen Umstand hinzuweisen.

Begründung

Infolge des im Bericht auf Seite 34 unter dem Datum 010/2006 bis 012/2006 angeführten besonderen Vorkommnisses rühren etwa 90 Prozent der dargestellten Belastung von der Landessammelstelle her. Die Emission und die resultierende Belastung durch den Forschungsreaktor war 2006 mit der der Vorjahre vergleichbar. Eine Darstellung, die die Auswirkungen des Regelbetriebes und besonderer Vorkommnisse mehrerer Teilanlagen unkommentiert zusammenfasst, kann irreführen.