Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz - KiföG)

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4, 104b Abs. 2 und 106 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.