Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität

Der Bayerische Ministerpräsident München, 28. November 2017

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung des folgenden Gesetzentwurfs, der dem Grundsatz der Diskontinuität unterfällt, beim Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG zu beantragen:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität (BR-Drs. 340/16(B) HTML PDF )

Ich bitte, den Gesetzentwurf unter Wahrung der Rechte aus § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Absatz 2 GO BR auf die Tagesordnung der 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 zu setzen. Es wird sofortige Sachentscheidung beantragt.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer