Der Bundesrat hat in seiner 863. Sitzung am 6. November 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Gemeinschaft, die gesellschaftlichen Auswirkungen einer Influenzapandemie durch die Koordinierung einzelstaatlicher Maßnahmen abzumildern. Er weist darauf hin, dass die bislang erfolgte internationale Koordinierung sehr hilfreich war, und regt an, diese Zusammenarbeit fortzusetzen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine gemeinsame Vorgehensweise für die grenzüberschreitende Nutzung vorhandener Impfstoffreserven unterstützen wird.
- 3. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission die national zu treffenden Maßnahmen entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität nur koordiniert und ihre Maßnahmen somit entsprechend der vertraglichen Kompetenzverteilung auf eine Ergänzung der Politik der Mitgliedstaaten begrenzt.
- 4. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die in der Mitteilung in Bezug genommenen fünf Arbeitspapiere der Kommission zu den Themen Impfstrategie, Zulassung von Impfstoffen, gemeinsame Beschaffung, Kommunikation mit der Öffentlichkeit sowie Unterstützung von Drittstaaten nur in englischer Sprache vorliegen. Er betont die Notwendigkeit, Übersetzungen nicht nur auf sogenannte "Kerndokumente" zu beschränken. Der Bundesrat sieht darin eine Behinderung der politischen Debatte über europäische Vorhaben und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 21. September 2007 (vgl. BR-Drucksache 472/07(B) ) sowie auf wiederholte Gespräche der politischen Ebene zu diesem Thema mit Vertretern der Kommission.