Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.