Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr

Punkt 16 der 917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG ergänzend wie folgt Stellung nehmen:

Soweit eine Einigung mit Drittstaaten über die vorgeschlagene Anpassung der Richtlinie nicht zeitnah zu erzielen ist, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich zur Vermeidung von handelspolitischen Auswirkungen für eine Verlängerung des sogenannten Stoptheclock-Systems (vgl. Beschluss Nr. 377/2013/EU) bis 2016 einzusetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf der ICAO Konferenz im Herbst 2013 ist vereinbart worden, dass bis 2016 ein internationales Emissionshandelssystem entwickelt werden soll. Da für die zwischenzeitliche Geltung regionaler Systeme keine Einigung auf internationaler Ebene erzielt werden konnte, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Drittländer auch nach der vorgeschlagenen Änderung nicht an einem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) beteiligen werden. Um handelspolitische Konflikte und nachteilige Auswirkungen auf die Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden sowie um Spielräume für die politischen Verhandlungen zu schaffen und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der ICAO zu unterstreichen, sollte daher eine Verlängerung des Stoptheclock-Systems bis 2016 erfolgen.

Sollte die zeitnahe Beteiligung von Drittstaaten am EU-ETS scheitern, wäre unter den möglichen Handlungsoptionen die Verlängerung des StoptheclockVorschlags sowohl unter politischen als auch ökologischen Gesichtspunkten die beste Alternativlösung.

Die Bundesregierung hat sich im Einklang mit dem Bundesrat bereits innerhalb der Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Umwelt deutlich gegen die allein andere denkbare Alternative, einen Ausschluss des gesamten Luftverkehrssektors aus dem EU-ETS, ausgesprochen. Ein kompletter Ausstieg widerspräche dem anerkannten Ziel, den Luftverkehr als emissionsreichen Wirtschaftszweig in ein marktbasiertes System zu integrieren und damit einen Beitrag zu dem Emissionsreduktionsziel bis 2020 zu leisten. Eine Umsetzung des Richtlinienvorschlags ohne eine vorherige Einigung mit kritischen Drittstaaten könnte demgegenüber zu einem ernsthaften Handelskonflikt führen.

Mit dem Stoptheclock-System der EU ließe sich der Konflikt vermeiden, gleichzeitig würde im Rahmen der Verhandlungen auf internationaler Ebene mit Nachdruck verdeutlicht, dass die zeitweilige Aussetzung nur unter der Annahme erfolgt, dass die Vorbereitungen zu der Implementierung eines weltweiten Systems bis 2016 Erfolg haben werden.