Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei KOM (2007) 602 endg.; Ratsdok. 14236/07

Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat hält die Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) für ein wesentliches Ziel der EU-Fischereipolitik.

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Verordnung des Rates zur IUU-Fischerei. Die Verordnung muss jedoch angemessen sein und übergeordnete Ziele wie Deregulierung und Bürokratieabbau beachten. Der Bundesrat befürchtet, dass die Verordnung in der vorliegenden Form insbesondere durch die Einführung eines Bescheinigungssystems erhebliche Folgekosten für Bund und Küstenländer sowie für den Fischereisektor verursacht.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen des vorliegenden Vorschlags bei der Kommission dafür einzusetzen, dass