Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 213. Sitzung am 12. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksachen 17/11800, 17/11814 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes - Drucksache 17/11295 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 03.01.13
Erster Durchgang: Drucksache. 597/12 (PDF)