Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004
(Nachtragshaushaltsgesetz 2004)

Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: