Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz

Der Bundesrat hat in seiner 827. Sitzung am 3. November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.